Whistleblowing
Antworten auf die häufigsten Fragen
- Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
- Was ist ein Hinweis?
- Gibt es Hinweise, die nicht in den Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen?
- Kann ich mich schadensersatzpflichtig machen, wenn meine Meldung falsch ist?
- Welche Rechte haben Administratoren?
- Wer besitzt Rechte, auf die Angaben in den Hinweisen zuzugreifen?
- Haben Administratoren die Rechte, auf die Inhalte von Meldungen zuzugreifen?
Meldung
- Wie sehe ich den Bearbeitungsstand meines (anonymen) Hinweises?
- Was geschieht mit meinem Hinweis?
- Muss ich alles beweisen können, wenn ich etwas melde?
Vertraulichkeit
- Kann ich den Hinweis auch anonym abgeben?
- Was passiert mit den Menschen, die ich vielleicht in meinem Hinweis erwähne?
- Wie wird die Vertraulichkeit meiner Daten gewährleistet?
- Was bedeutet Vertraulichkeitsschutz?
- Erfährt mein Vorgesetzter von einem meinem Hinweis?
- Gibt es Fälle, in denen die Vertraulichkeit meiner Angaben nicht geschützt ist?
- Besteht der Vertraulichkeitsschutz auch fort, wenn ich ausscheide?
Meldestelle
- Ist die Personalabteilung die „interne Meldestelle“?
- Wie nimmt die interne Meldestelle Kontakt mit mir auf im Fall einer anonymen Meldung?
- Welche Maßnahmen kann eine interne Meldestelle nach einem Hinweis bzw. dessen Auswertung ergreifen?
- Wer ist die interne Meldestelle bzw. welche Personen arbeiten bei der internen Meldestelle?
- Muss oder darf die interne Meldestelle der Geschäftsleitung über einzelne Hinweise und Personen, die Hinweise abgeben oder in Hinweisen genannt werden, informieren?
- Wie werden Interessenkollisionen in der internen Meldestelle vermieden?
- Kann ich mich auch persönlich an die interne Meldestelle wenden?